Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.0 KSTGLIP CH-BE

Art. 4 Kirchensteuergesetz (KStG) - 3. Steuernachfolge

Steuerpflicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Kirchensteuergesetz (KStG) · 3. Steuernachfolge

1. Beim Tod einer steuerpflichtigen Person treten ihre Erben ohne Rücksicht auf ihre eigene Konfessionszugehörigkeit für die bis zum Tod geschuldete Kirchensteuer in die Steuerpflicht ein.

← Art. 3 Kirchensteuergesetz (KStG) Steuerhoheit Art. 5 Kirchensteuergesetz (KStG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →