Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.0 KSTGLIP CH-BE

Art. 23 Kirchensteuergesetz (KStG) - Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Quellensteuer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 Kirchensteuergesetz (KStG) · Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

1. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Artikel 112 des Steuergesetzes für ihr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und für Ersatzeinkommen an der Quelle besteuert werden, unterliegen auch für die Kirchensteuer einem Steuerabzug an der Quelle, wenn sie nach den Bestimmungen des landeskirchlichen Rechts einer Landeskirche angehören.

← Art. 22 Kirchensteuergesetz (KStG) Steuerhoheit Art. 24 Kirchensteuergesetz (KStG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →