415.0
KSTGLIP
CH-BE
Art. 16 Kirchensteuergesetz (KStG) - Anfechtung der Steuerberechnung
Verfahren
Art. 16 Kirchensteuergesetz (KStG) · Anfechtung der Steuerberechnung
1. Die Bemessungsgrundlage, die Anwendung der Tarife und die Steuerberechnung können ausschliesslich zusammen mit der entsprechenden Veranlagung der Kantonssteuern angefochten werden.
2. Das Verfahren richtet sich nach dem Steuergesetz.