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414.522 STEVOlSup CH-BE

Art. 8 Verordnung über die Entschädigungen für pfarramtliche Funktionen bei Stellvertretungen (Stellvertretungsentschädigungsverordnung, StEV) - Aufhebung eines Erlasses

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Art. 8 Verordnung über die Entschädigungen für pfarramtliche Funktionen bei Stellvertretungen (Stellvertretungsentschädigungsverordnung, StEV) · Aufhebung eines Erlasses

Die Verordnung vom 15. August 2001 über die Entschädigungen für pfarramtliche Funktionen bei Stellvertretungen (Stellvertretungsentschädigungsverordnung, StEV) (BSG 414.522) wird aufgehoben.

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