414.311
APHVOREA
CH-BE
Art. 14 Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Inhaberinnen und Inhaber von Pfarr- und Hilfspfarrstellen (APHV) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 14 Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Inhaberinnen und Inhaber von Pfarr- und Hilfspfarrstellen (APHV) · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.