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Art. 16 Verordnung über die Weiterbildung und den Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 16 Verordnung über die Weiterbildung und den Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

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