414.110
TPPKVOEXAT
CH-BE
Art. 32 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) - Prüfungsdauer
Prüfungen - Staatsexamen für Geistliche der evangelisch-reformierten oder der christkatholischen Landeskirche - Prüfungen des Staatsexamens
Art. 32 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) · Prüfungsdauer
1. Die schriftliche Prüfung dauert
a im Teil allgemeines Wissen 30 Minuten,
b im Teil Analyse und Reflexion eines Fallbeispiels 90 Minuten.
2. Die mündlichen Prüfungen dauern wie folgt
a Kolloquium über ein seelsorgerisches Thema 30 Minuten,
b Präsentation der theologischen Fragestellung 10 Minuten,
c anschliessendes Kolloquium 20 Minuten.
3. Die Gespräche im Anschluss an die beiden Praxisvollzüge dauern zwischen 30 und 45 Minuten.