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414.110 TPPKVOEXAT CH-BE

Art. 32 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) - Prüfungsdauer

Prüfungen - Staatsexamen für Geistliche der evangelisch-reformierten oder der christkatholischen Landeskirche - Prüfungen des Staatsexamens
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Art. 32 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) · Prüfungsdauer

1. Die schriftliche Prüfung dauert

a im Teil allgemeines Wissen 30 Minuten,

b im Teil Analyse und Reflexion eines Fallbeispiels 90 Minuten.

2. Die mündlichen Prüfungen dauern wie folgt

a Kolloquium über ein seelsorgerisches Thema 30 Minuten,

b Präsentation der theologischen Fragestellung 10 Minuten,

c anschliessendes Kolloquium 20 Minuten.

3. Die Gespräche im Anschluss an die beiden Praxisvollzüge dauern zwischen 30 und 45 Minuten.

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