414.110
TPPKVOEXAT
CH-BE
Art. 27 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) - Gliederung der Prüfung
Prüfungen - Staatsexamen für Geistliche der evangelisch-reformierten oder der christkatholischen Landeskirche - Prüfungen des Staatsexamens
Art. 27 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) · Gliederung der Prüfung
Die Prüfungen des Staatsexamens für Bewerberinnen und Bewerbern der evangelisch-reformierten Landeskirche bestehen aus einer schriftlichen und zwei mündlichen Prüfungen sowie zwei Praxisvollzügen.
Die Prüfungen des Staatsexamens für Bewerberinnen und Bewerbern der christkatholischen Landeskirche bestehen aus zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung sowie zwei Praxisvollzügen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
A-136/2016 (Art. 27 Abs. 1 ETH-Gesetz)
Prohibition of Flyer Distribution on Polyterrasse Deemed Unlawful
Provides the legal basis for the ETH Board of Directors to issue ordinances, including the Raumbenützungsreglement.