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Art. 26 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) - Prüfungstermine und Prüfungsprogramm

Prüfungen - Staatsexamen für Geistliche der evangelisch-reformierten oder der christkatholischen Landeskirche - Prüfungen des Staatsexamens
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Art. 26 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) · Prüfungstermine und Prüfungsprogramm

1. Die Prüfungen des Staatsexamens finden einmal jährlich statt.

2. Die Prüfungskommission legt das Prüfungsprogramm fest und gibt dieses rechtzeitig bekannt.

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