Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.110 TPPKVOEXAT CH-BE

Art. 19 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) - Auszahlung bei vollzeitlich arbeitenden Angehörigen der Universität Bern

Theologische Prüfungskommissionen - Entschädigung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (52 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) · Auszahlung bei vollzeitlich arbeitenden Angehörigen der Universität Bern

Die Entschädigungen für vollzeitlich arbeitende Angehörige der Universität Bern werden dem Drittmittelkonto ihrer Dienststelle gutgeschrieben.

← Art. 18 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) Gegenstand Art. 20 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

A-1182/2009 (Art. 19 Abs. 1 Bst. abis ETH-Gesetz)
Students Entitled to MAS Title Retroactively for Work and Health Program
This provision establishes the ETH's competence to award Master's degrees, relevant to the introduction of the MAS title.