414.110
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CH-BE
Art. 19 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) - Auszahlung bei vollzeitlich arbeitenden Angehörigen der Universität Bern
Theologische Prüfungskommissionen - Entschädigung
Art. 19 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) · Auszahlung bei vollzeitlich arbeitenden Angehörigen der Universität Bern
Die Entschädigungen für vollzeitlich arbeitende Angehörige der Universität Bern werden dem Drittmittelkonto ihrer Dienststelle gutgeschrieben.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
A-1182/2009 (Art. 19 Abs. 1 Bst. abis ETH-Gesetz)
Students Entitled to MAS Title Retroactively for Work and Health Program
This provision establishes the ETH's competence to award Master's degrees, relevant to the introduction of the MAS title.