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412.112 RPZV CH-BE

Art. 14 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten römisch-katholischen Pfarrstellen (RPZV) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 14 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten römisch-katholischen Pfarrstellen (RPZV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 19. September 2012 über die Zuordnung der vom Kanton entlöhnten römisch-katholischen Pfarr- und Hilfspfarrstellen (BSG 412.112) wird aufgehoben.

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