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412.112 RPZV CH-BE

Art. 1 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten römisch-katholischen Pfarrstellen (RPZV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten römisch-katholischen Pfarrstellen (RPZV) · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Zuordnung der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen der römisch-katholischen Landeskirche.

Gegenstand Art. 2 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten römisch-katholischen Pfarrstellen (RPZV) →

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