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412.111 EPZVOAPR CH-BE

Art. 9 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (EPZV) - Bevölkerungsdichte

Gemeindepfarrstellen
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Art. 9 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (EPZV) · Bevölkerungsdichte

1. Kirchgemeinden mit geringer Bevölkerungsdichte haben Anspruch auf zusätzliche Stellenprozente.

2. Die Bevölkerungsdichte einer Kirchgemeinde wird ermittelt aus der durchschnittlichen Anzahl Einwohner pro Hektar Siedlungsfläche jener Einwohnergemeinden, welche auf dem Gebiet der Kirchgemeinde liegen. Massgebend sind die Zahlen des Bundesamtes für Statistik.

3. Die Siedlungsfläche einer Einwohnergemeinde, die auf dem Gebiet mehrerer Kirchgemeinden liegt, wird jener Kirchgemeinde angerechnet, welche den grössten Teil des Gemeindegebiets abdeckt.

4. Der Anspruch beträgt

a) für Kirchgemeinden mit weniger als 20 Einwohnern pro Hektar zehn Stellenprozente,

b) für Kirchgemeinden mit weniger als 14 Einwohnern pro Hektar weitere fünf Stellenprozente.

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