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412.111 EPZVOAPR CH-BE

Art. 21 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (EPZV) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 21 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (EPZV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 19. Oktober 2011 über die Zuordnung der vom Kanton entlöhnten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (BSG 412.111) wird aufgehoben.

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