412.111
EPZVOAPR
CH-BE
Art. 11 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (EPZV) - Zusatzaufgaben
Gemeindepfarrstellen
Art. 11 Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (EPZV) · Zusatzaufgaben
1. Im Rahmen des vom Grossen Rat insgesamt für die evangelisch-reformierte Landeskirche beschlossenen Stellenrahmens können einer Kirchgemeinde für zusätzliche Aufgaben weitere Stellenprozente zugeordnet werden.
2. Als Zusatzaufgabe gilt insbesondere die Betreuung der deutschsprachigen Konfessionsangehörigen im französischsprachigen Kantonsgebiet und der französischsprachigen Konfessionsangehörigen im deutschsprachigen Kantonsgebiet.