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Art. 7 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen - Inkrafttreten

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Art. 7 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen · Inkrafttreten

1. Dieser Grossratsbeschluss tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

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