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412.11 CH-BE

Art. 6 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen - Aufhebung eines Erlasses

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Art. 6 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen · Aufhebung eines Erlasses

1. Der Grossratsbeschluss vom 28. März 2012 betreffend die Festsetzung der Pfarrstellen für die bernischen Landeskirchen (BSG 412.11) wird aufgehoben.

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