412.11
CH-BE
Art. 6 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen - Aufhebung eines Erlasses
Art. 6 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen · Aufhebung eines Erlasses
1. Der Grossratsbeschluss vom 28. März 2012 betreffend die Festsetzung der Pfarrstellen für die bernischen Landeskirchen (BSG 412.11) wird aufgehoben.