412.11
CH-BE
Art. 5 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen - Bewirtschaftung
Art. 5 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen · Bewirtschaftung
Im Einvernehmen mit der betreffenden Landeskirche kann bei der Bewirtschaftung der Pfarrstellen die Zuteilung auf Kirchgemeinden und Spezialpfarrämter verändert werden.