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412.11 CH-BE

Art. 1 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen - Besoldete Pfarrstellen 1 Ab 1. Januar 2016

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Art. 1 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen · Besoldete Pfarrstellen 1 Ab 1. Januar 2016

1. Der Kanton besoldet ab 1. Januar 2016 die folgenden Pfarrstellen

1. Evangelisch-reformierte Landeskirche

a. Kirchgemeinden: 327,10 Pfarrstellen

b. Spezialpfarrämter: 25,90 Pfarrstellen

2. Römisch-katholische Landeskirche

a. Kirchgemeinden: 69,40 Pfarrstellen

b. Spezialpfarrämter: 7,60 Pfarrstellen

3. Christkatholische Landeskirche

a. Kirchgemeinden: 2,70 Pfarrstellen

Besoldete Pfarrstellen 1 Ab 1. Januar 2016 Art. 2 Grossratsbeschluss über die Zahl der vom Kanton besoldeten Pfarrstellen →

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