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Art. 5 Grossratsbeschluss zur Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn vom 23. Dezember 1958 betreffend die kirchlichen Verhältnisse in den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges und der Bezirke Solothurn, Lebern und Kriegstetten; Änderung und Ergänzung vom 24. September 1979

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Art. 5 Grossratsbeschluss zur Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn vom 23. Dezember 1958 betreffend die kirchlichen Verhältnisse in den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges und der Bezirke Solothurn, Lebern und Kriegstetten; Änderung und Ergänzung vom 24. September 1979

Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung des Grossen Rates des Kantons Bern und des Kantonsrates des Kantons Solothurn. Sie tritt mit ihrer Genehmigung in Kraft und wird in die Gesetzessammlungen der Kantone Bern und Solothurn aufgenommen.

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