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411.231.91 CH-BE

Art. 1 Übereinkunft mit dem hohen Stande Freiburg zu näherer Bestimmung der kirchlichen Verhältnisse der gemischten Gemeinden Ferenbalm, Kerzers und Murten

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Art. 1 Übereinkunft mit dem hohen Stande Freiburg zu näherer Bestimmung der kirchlichen Verhältnisse der gemischten Gemeinden Ferenbalm, Kerzers und Murten

1. Die zu den Pfarreien Ferenbalm, Kerzers und Murten gehörenden bernischen und freiburgischen Gemeinden bleiben wie bisher zu der gleichen Kirchgemeinde vereinigt.

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