Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.51 CH-BE

Art. 2 Gesetz über die jüdischen Gemeinden - Jüdische Gemeinden

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Gesetz über die jüdischen Gemeinden · Jüdische Gemeinden

Die Jüdische Gemeinde Bern und die Israelitische Gemeinde Biel sind öffentlichrechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die jüdischen Gemeinden sind in der Interessengemeinschaft der jüdischen Gemeinden des Kantons Bern zusammengeschlossen.

Weitere Gemeinden können durch die Direktion für Inneres und Justiz anerkannt werden, wenn das Bekenntnis den Grundsätzen der Interessengemeinschaft entspricht.

← Art. 1 Gesetz über die jüdischen Gemeinden Zweck Art. 3 Gesetz über die jüdischen Gemeinden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →