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CH-BE
Art. 2 Gesetz über die jüdischen Gemeinden - Jüdische Gemeinden
Art. 2 Gesetz über die jüdischen Gemeinden · Jüdische Gemeinden
Die Jüdische Gemeinde Bern und die Israelitische Gemeinde Biel sind öffentlichrechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die jüdischen Gemeinden sind in der Interessengemeinschaft der jüdischen Gemeinden des Kantons Bern zusammengeschlossen.
Weitere Gemeinden können durch die Direktion für Inneres und Justiz anerkannt werden, wenn das Bekenntnis den Grundsätzen der Interessengemeinschaft entspricht.