410.51
CH-BE
Art. 12 Gesetz über die jüdischen Gemeinden - Änderung eines Erlasses
Art. 12 Gesetz über die jüdischen Gemeinden · Änderung eines Erlasses
1. Das Gesetz vom 29. Oktober 1944 über die direkten Staats- und Gemeindesteuern wird wie folgt geändert