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410.334 CH-BE

Art. 2 Übereinkunft betreffend die Einverleibung des alten Kantonsteiles Bern in das Bistum Basel

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Art. 2 Übereinkunft betreffend die Einverleibung des alten Kantonsteiles Bern in das Bistum Basel

1. Der Stand Bern wird den Pfarrern des neuen Teils des Bistums eine angemessene jährliche Besoldung festsetzen und Bedacht darauf nehmen, diejenige des Pfarrers der Stadt Bern auf einen Betrag zu bringen, welcher den Bedürfnissen seiner Stellung entspricht, so wie im fernern ihn mit hinlänglichen Gehaltsanweisungen für ein Vikariat zu versehen.

2. Er wird auch fernerhin in unparteiischer Würdigung die Verbesserungen im Auge behalten, welche die Zukunft in diesem neuen Teil des Bistums erfordern könnte.

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