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Art. 34 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel

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Art. 34 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel

1. Zur Abreichung der Beiträge an den Gehalt des Bischofs, so wie an die übrigen, gemeinsam zu bestreitenden Unkosten der Diözese soll für die kontrahierenden Stände als Scala ihre katholische Bevölkerung, welche dem Bistums-Sprengel einverleibt ist, dienen, und dafür bis zu einer förmlichen Ausmittlung derselben nachstehendes Verhältnis[[6]](#paragraphtext_content_fn_13617_2_6_c) angenommen sein, als

a) Für den Stand Luzern: 100'000 Seelen

b) Für den Stand Bern: 44'000 Seelen

c) Für den Stand Solothurn: 45'000 Seelen

d) Für den Stand Zug: 14'000 Seelen

e) Zusammen: 203'000 Seelen

2. In dem, auf die Ausführung der neuen Diözesan-Einrichtung nachfolgenden, nächsten Frühjahre soll eine förmliche Aufzählung der sämtlichen, in der Diözese begriffenen, katholischen Einwohner, ohne Unterschied auf Heimatrechtigkeit und Rücksicht auf Alter, auf Anordnung der Regierungen, statt haben.

3. Diese Aufzählung wird je von zwanzig Jahren zu dem nämlichen Zeitpunkt auf gleiche Weise erneuert.

4. Die Regierungen überreichen das Resultat dieser Aufzählungen nach Pfarreien oder Gemeinden abgeteilt, und mit ihrer Anerkennung und Beglaubigung förmlich bekleidet, zu Handen des Diözesan-Verbandes.

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