410.332
CH-BE
Art. 1 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
Art. 1 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
1. Die neue Umschreibung des Bistums Basel wird in sich begreifen
a. Die ganze katholische Bevölkerung der löblichen Stände Luzern, Solothurn und Zug.
b. die katholische Bevölkerung in dem mit dem löblichen Stande Bern durch den Wiener-Rezess vom 19. März 1815 vereinigten Landteil.