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Art. 5 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel

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Art. 5 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel

1. Demselben steht - im Falle der Erledigung des bischöflichen Stuhls - das Recht zu, nach der Vorschrift des zwölften Artikels den Bischof zu wählen.

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