410.331
CH-BE
Art. 5 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel
Art. 5 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel
1. Demselben steht - im Falle der Erledigung des bischöflichen Stuhls - das Recht zu, nach der Vorschrift des zwölften Artikels den Bischof zu wählen.