Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.331 CH-BE

Art. 4 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel

Die in dem vorstehenden Artikel benannten zehn Domherren bilden den geistlichen Rat des Bischofs.

← Art. 3 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel Kanton Bern 410.331 Art. 5 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →