410.331
CH-BE
Art. 2 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel
Art. 2 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel
Die Residenz des Bischofs und des Domkapitels wird nach der Stadt Solothurn versetzt. Als Folge davon wird die dortige Stiftskirche von St. Urs und Viktor, mit Beibehaltung ihrer bisherigen Eigenschaft einer Pfarrkirche, zur Kathedralkirche, und das dasige Kollegiatstift zum Domstifte des Bistums Basel erhoben werden.