410.331
CH-BE
Art. 14 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel
Art. 14 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel
Der Bischof wird in die Hände der Abgeordneten der Kantone, welche das Bistum Basel bilden, folgenden Eid leisten: «Ich schwöre und gelobe auf das heilige Evangelium Treue und Gehorsam den Regierungen der Kantone, aus denen das Bistum Basel besteht. Überdies gelobe ich, weder in, noch ausser der Schweiz ein Einverständnis zu pflegen, an einem Ratschlage Teil zu nehmen und eine verdächtige Verbindung zu unterhalten, welche die öffentliche Ruhe gefährden könnte; und sollte ich je Kunde erhalten von einem dem Staate schädlichen Komplotte, sei es in meiner Diözese oder anderswo, so werde ich die Regierung davon in Kenntniss setzen.»