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410.331 CH-BE

Art. 10 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel

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Art. 10 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel

Ausser den oben bestimmten Einkünften werden dem Bischof und den zur Residenz verpflichteten Domherren ihrer Würde angemessene Wohnungen angewiesen.

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