410.331
CH-BE
Art. 10 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel
Art. 10 Übereinkunft wegen der Herstellung und neuen Umschreibung des Bistums Basel
Ausser den oben bestimmten Einkünften werden dem Bischof und den zur Residenz verpflichteten Domherren ihrer Würde angemessene Wohnungen angewiesen.