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410.291 CH-BE

Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband

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Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband

1. Die Konvention unterliegt gemäss Artikel 6 Ziffer 2 und Artikel 6 c der Staatsverfassung[1] des Kantons Bern dem fakultativen Referendum.

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