410.291
CH-BE
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
1. Die Konvention unterliegt gemäss Artikel 6 Ziffer 2 und Artikel 6 c der Staatsverfassung[1] des Kantons Bern dem fakultativen Referendum.
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Kanton Bern 410.291
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