410.291
CH-BE
Kanton Bern 410.291
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
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1. Die Konvention vom 20. Oktober 1980 zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband, wird genehmigt.
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
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1. Die Konvention unterliegt gemäss Artikel 6 Ziffer 2 und Artikel 6 c der Staatsverfassung[1] des Kantons Bern dem fakultativen Referendum.
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband
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1. Die Konvention ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.