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410.111 LKVOEGN CH-BE

Art. 19 Verordnung über die bernischen Landeskirchen (LKV) - Gebiet

Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden - Namen und Gebiet
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Art. 19 Verordnung über die bernischen Landeskirchen (LKV) · Gebiet

Die Lage und der Verlauf der Grenzen der evangelisch-reformierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Kirchgemeinden werden in digitalen kantonalen Geobasisdaten rechtsverbindlich festgelegt.

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