410.111
LKVOEGN
CH-BE
Art. 14 Verordnung über die bernischen Landeskirchen (LKV) - Austrittserklärung
Austritt aus einer Landeskirche
Art. 14 Verordnung über die bernischen Landeskirchen (LKV) · Austrittserklärung
1. Wer aus einer Landeskirche austreten will, hat dies mit einer schriftlichen und handschriftlich unterzeichneten Erklärung mitzuteilen.
2. Die Austrittserklärung ist an den Kirchgemeinderat oder an eine durch diesen bezeichnete Stelle zu richten.