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349.1 CH-BE

Art. 5 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

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Art. 5 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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