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349.1 CH-BE

Kanton Bern 349.1

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt dem Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 5. Mai 2006[[2]] bei.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Der Grossratsbeschluss vom 20. Mai 1959 betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat vom 4. März 1959 über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz (BSG 349.1) wird aufgehoben.

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