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Art. 26 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 26 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 10. Februar 1999 über das Disziplinarwesen in den bernischen Jugendheimen «Prêles» und «Lory» wird aufgehoben (BSG 342.221).

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