341.13
FMJGLMMIN
CH-BE
Art. 26 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
Art. 26 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Verordnung vom 10. Februar 1999 über das Disziplinarwesen in den bernischen Jugendheimen «Prêles» und «Lory» wird aufgehoben (BSG 342.221).