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Art. 11 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) - Verfahrensgrundsätze

Disziplinarwesen
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Art. 11 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) · Verfahrensgrundsätze

1. Vor dem Erlass der Verfügung wird der oder dem Jugendlichen das rechtliche Gehör gewährt.

2. Die Verfügung wird der oder dem Jugendlichen eröffnet und der gesetzlichen Vertretung sowie der einweisenden Behörde mitgeteilt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

SK 2015 316 · be (art. 11 al. 1 LMMin)
Staff Acquittal for Unlawful Detention and Negligent Homicide in Juvenile Suicide Case
is connaissance de sa prise de position écrite, mais surtout sans avoir respecté le droit d'être entendu prévu à l'art. 11 al. 1 LMMin, ni avoir préalablement rendu de décision écrite conformément à l'art. 10 al. 1 LMMin, omettant de lui