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Art. 1 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) - Gegenstand

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Art. 1 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) · Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Anordnung und den Vollzug von freiheitsbeschränkenden Massnahmen während des Vollzugs von jugendstrafrechtlichen, jugendstrafprozessualen oder kindesschutzrechtlichen Einweisungen in Institutionen der stationären Jugendhilfe sowie in Gefängnissen.

Als freiheitsbeschränkende Massnahmen gelten Disziplinarsanktionen, Sicherheitsmassnahmen und die Anwendung von physischem Zwang.

Gegenstand Art. 2 Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Justizvollzug bei Jugendlichen und im Vollzug von Kindesschutzmassnahmen (FMJG) →

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