341.11
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CH-BE
Art. 57 Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung, JVV) - Vergütung bei Aus- und Weiterbildung
Durchführung und Ausgestaltung des Vollzugs - Freiheitsstrafen und freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen - Arbeitsentgelt und Vergütung bei Aus- und Weiterbildung
Art. 57 Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung, JVV) · Vergütung bei Aus- und Weiterbildung
1. Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts gelten sinngemäss für die Vergütung bei einer Aus- und Weiterbildung.