341.11
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CH-BE
Art. 55 Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung, JVV) - Bewertung der Arbeitsleistung
Durchführung und Ausgestaltung des Vollzugs - Freiheitsstrafen und freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen - Arbeitsentgelt und Vergütung bei Aus- und Weiterbildung
Art. 55 Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung, JVV) · Bewertung der Arbeitsleistung
1. Bei der Bewertung der Arbeitsleistung ist den individuellen Möglichkeiten der eingewiesenen Person Rechnung zu tragen.
2. Die Arbeitsverantwortlichen führen mit der eingewiesenen Person in der Regel monatlich ein Einzelgespräch, bei dem die Arbeitsleistungen besprochen und bewertet werden.