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341.1 JVGLEJLEP CH-BE

Art. 61 Gesetz über den Justizvollzug (Justizvollzugsgesetz, JVG) - Konkordat über die Kostentragung

Kosten - Träger der Vollzugskosten bei Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen an Erwachsenen - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 61 Gesetz über den Justizvollzug (Justizvollzugsgesetz, JVG) · Konkordat über die Kostentragung

Der Beitritt zu einem Konkordat der Kantone über die Kostentragung beim Vollzug von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen liegt in der abschliessenden Zuständigkeit des Grossen Rates.

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