341.1
JVGLEJLEP
CH-BE
Art. 61 Gesetz über den Justizvollzug (Justizvollzugsgesetz, JVG) - Konkordat über die Kostentragung
Kosten - Träger der Vollzugskosten bei Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen an Erwachsenen - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 61 Gesetz über den Justizvollzug (Justizvollzugsgesetz, JVG) · Konkordat über die Kostentragung
Der Beitritt zu einem Konkordat der Kantone über die Kostentragung beim Vollzug von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen liegt in der abschliessenden Zuständigkeit des Grossen Rates.