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324.1 CH-BE

Art. 5 Gesetz betreffend die Einführung des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1970 über Ordnungsbussen im Strassenverkehr und die Erhebung von anderen Ordnungsbussen - Inkrafttreten

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Art. 5 Gesetz betreffend die Einführung des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1970 über Ordnungsbussen im Strassenverkehr und die Erhebung von anderen Ordnungsbussen · Inkrafttreten

1. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens4 dieses Gesetzes.

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