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324.1 CH-BE

Art. 1 Gesetz betreffend die Einführung des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1970 über Ordnungsbussen im Strassenverkehr und die Erhebung von anderen Ordnungsbussen - Ordnungsbussen im Strassenverkehr

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Art. 1 Gesetz betreffend die Einführung des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1970 über Ordnungsbussen im Strassenverkehr und die Erhebung von anderen Ordnungsbussen · Ordnungsbussen im Strassenverkehr

1. Die Ordnungsbussen im Strassenverkehr gemäss Bundesgesetz vom 24. Juni 1970 über Ordnungsbussen im Strassenverkehr sind durch die uniformierten Polizeiorgane des Kantons und der Gemeinden zu erheben.

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