311.1
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CH-BE
Art. 10 Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) - Unbefugtes Herstellenvon Schlüsseln, Siegeln und Stempeln
Einzelne Übertretungen
Art. 10 Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) · Unbefugtes Herstellenvon Schlüsseln, Siegeln und Stempeln
1. Mit Busse wird bestraft, wer
a Schlüssel, behördliche Stempel oder Siegel, Firmen- oder Faksimilestempel anfertigt oder anfertigen lässt in der Absicht, sie rechtswidrig zu gebrauchen, oder
b ohne sich über die Berechtigung der Bestellerin oder des Bestellers zu vergewissern, Bestellungen für behördliche Stempel und Siegel entgegennimmt und ausführt oder ausführen lässt.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
SK 2020 292 · be (Art. 1, 2, 3, 10, 11, 14, 15 Abs. 1 und 34 Abs. 1 und 2 JStG)
Swiss Court Rejects Deportation for Transition Offender Lacking Statutory Basis
Cited in the dispositive section (I.C) as the basis for the ruling regarding the application of the Juvenile Criminal Law.