282.321
EEVONI
CH-BE
Art. 12 Verordnung über die Ernennung und Entschädigung der nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel (EEV) - Aufhebung von Erlassen
Art. 12 Verordnung über die Ernennung und Entschädigung der nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel (EEV) · Aufhebung von Erlassen
1. Die Verordnung vom 9. Oktober 1996 über die Anstellung und Entschädigung der nebenamtlichen Betreibungsgehilfinnen und -gehilfen sowie die Regierungsratsbeschlüsse Nummer 3603 vom 24. August 1988 und Nummer 2965 vom 14. August 2002 werden mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.