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Art. 12 Verordnung über die Ernennung und Entschädigung der nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel (EEV) - Aufhebung von Erlassen

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Art. 12 Verordnung über die Ernennung und Entschädigung der nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel (EEV) · Aufhebung von Erlassen

1. Die Verordnung vom 9. Oktober 1996 über die Anstellung und Entschädigung der nebenamtlichen Betreibungsgehilfinnen und -gehilfen sowie die Regierungsratsbeschlüsse Nummer 3603 vom 24. August 1988 und Nummer 2965 vom 14. August 2002 werden mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.

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