282.321
EEVONI
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die Ernennung und Entschädigung der nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel (EEV) - Gegenstand
Art. 1 Verordnung über die Ernennung und Entschädigung der nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel (EEV) · Gegenstand
Dieser Erlass regelt das Rechtsverhältnis der nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel.
Die nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel werden von der Geschäftsleitung der Betreibungs- und Konkursämter als nebenamtlich Tätige ernannt (Art. 3 Abs. 5 PG).
Die Vorschriften der Personalgesetzgebung sind nicht auf die nebenamtlichen Betreibungsweibelinnen und -weibel anwendbar, sofern nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.