282.222
AUVOFPr
CH-BE
Art. 9 Verordnung über die Ausbildung der Betreibungs- und Konkursbeamtinnen sowie Betreibungs- und Konkursbeamten (AUV) - Gebühren
Art. 9 Verordnung über die Ausbildung der Betreibungs- und Konkursbeamtinnen sowie Betreibungs- und Konkursbeamten (AUV) · Gebühren
Für Angestellte der bernischen Kantonsverwaltung betragen die Gebühren für den Besuch der Module 1 bis 3 je 1400 Taxpunkte sowie je 2200 Taxpunkte für die Module 4 und 5 sowie für weitere von der Ausbildungskommission beschlossene Module.
Für andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer betragen die Gebühren für den Besuch der Module 1 bis 3 je 2600 Taxpunkte sowie je 3600 Taxpunkte für die Module 4 und 5 sowie für weitere von der Ausbildungskommission beschlossene Module.