271.111
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CH-BE
Art. 9 Verordnung über das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)» (ZFITV) - Datenschutz
Anordnung und Durchführung der Beratung
Art. 9 Verordnung über das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)» (ZFITV) · Datenschutz
1. Die im Rahmen der Beratung erhobenen Personendaten dürfen von den Mitarbeitenden des ZFIT im Rahmen ihres Auftrags bearbeitet werden. Sie werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens aber sechs Monate nach Abschluss des Pilotprojekts.
2. Die Daten werden dem Institut für Familienforschung und Familienberatung der Universität Freiburg für die Evaluation in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
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Zweck
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